Die Beantragung von Ernährungstherapie bei Ihrer Krankenkasse ist nicht schwer.
- Bitte lade den Antrag auf Ernährungstherapie (ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung) herunter und lass ihn vom Allgemeinarzt oder Facharzt ausfüllen.
- Anschließend sende die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung per E-Mail (als Foto) an mich, und ich werde die Ernährungstherapie für dich oder deine Familie bei der GKV, PKV oder Beihilfestelle beantragen.
Ernährungstherapie für gesetzlich und privat Versicherte:
Gemäß § 43 des Sozialgesetzbuches (SGB V) haben gesetzlich Versicherte in Deutschland Anspruch auf Ernährungstherapie als Teil der medizinischen Rehabilitation. Als qualifizierte Ernährungsfachkraft biete ich individuelle Beratungen an, um dich/ euch bei der Anpassung der Ernährungsgewohnheiten zu unterstützen. Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich, um Leistungen zur Ernährungstherapie zu erhalten.
Gesetzlich Versicherte haben einmal jährlich Anspruch auf eine Ernährungstherapie, die in der Regel aus 5-6 Terminen besteht. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezuschusst oder komplett übernommen, wobei die Beträge je nach Krankenkasse und individuellem Fall variieren. Die Erstattungssumme liegt in der Regel zwischen etwa 160 Euro und 500 Euro pro Jahr.
Gesetzlich Versicherte haben zweimal im Jahr Anspruch auf zertifizierte Präventionskurse (siehe Kurse). GKV-Präventionskurse werden gemäß Paragraph 20 des Sozialgesetzbuches (SGB V) angeboten. Der GKV-Zuschuss variiert zwischen 150 Euro und 1200€ pro Jahr.
Privatversicherte erhalten in der Regel eine Bezuschussung für 12-17 Termine pro Jahr für Ernährungstherapie. Bitte fragen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) nach dem Zuschuss für Ernährungstherapie nach. Zusätzlich haben Privatversicherte in der Regel jährlich Anspruch auf 6 Stunden Gruppenkurs Ernährung.
Bei Fragen können Sie mich gerne telefonisch kontaktieren oder mir eine E-Mail schreiben. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung und informiere Sie ausführlich dazu.